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Übersetzung eines Artikels von Eric Enge aus dem Englischen

Eric Enge schrieb am 11. Juni 2007 den Artikel 15 Methods for Paid Link Detection. Nachfolgend eine (leicht gekürzte) Übersetzung ins Deutsche:

15 Ereignisse, die auf bezahlte Links hindeuten:

Für viele größere SEO-Agenturen ist es selbstverständlich, ihren Kunden zu empfehlen, Links zu kaufen. Suchmaschinen aber warnen davor und versuchen alles, um bezahlte Links zu erkennen. Durch folgende 15 Ereignisse könnten Links bei Suchmaschinen in den Verdacht geraten, gekaufte Links zu sein.

1. Links sind als Werbung gekennzeichnet:

Suchmaschinen können Text in Link-Nähe erkennen, etwa "Werbung", "Sponsoren", "unsere Partner" und dergleichen.

2. Website-weites Verlinken:

Links zur gleichen Adresse auf vielen Einzelseiten sind unnatürlich. Eine solche Verlinkung sollte bei Ihrer Link-Strategie nur selten angewendet werden, gleichgültig, ob es sich um gekaufte Links handelt oder nicht. Die einzige Ausnahme ist die gegenseitige Verlinkung aller Websites Ihres Unternehmens. Dies würde aber voraussetzen, daß die Suchmaschine die Zugehörigkeit aller Ihrer Websites zu Ihrer Firma erkennt. Allgemein gilt Website-weites Verlinken als schwerwiegendes Verdachtsmoment.

3. Links wurden über eine Link-Börse verkauft:

Natürlich sind sich Link-Börsen der hier aufgeführten Faktoren zur Link-Ermittlung bewußt, und versuchen alles, um eine Entdeckung der Links, die sie verkaufen, zu verhindern.

4. Die Links verkaufende Website informiert darüber, wie ein Textlink gekauft werden kann:

Suchmaschinen können Websites erkennen, die Infos darüber bereitstellen, wie auf ihnen geworben werden kann. In Verbindung mit anderen Hinweisen auf verkaufte Links könnte dies Anlaß sein, die Website zu überprüfen und diese Links abzuwerten.

5. Fehlender Themenbezug eines Links:

Es ist sehr verdächtig, wenn ein Link nicht zum Inhalt der Seite paßt, auf der er ausgebracht ist, oder nicht zum Thema der gesamten Website paßt.

6. Fehlender Themenbezug benachbarter Links:

Verdächtig erscheint auch eine Gruppe von Links, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben.

7. Anordnung der Werbung:

Eine Suchmaschine kann feststellen, ob ein Link abseits des eigentlichen Seiteninhalts angeordnet ist. Zum Beispiel, wenn bei einem 3-spaltigen Layout der Link in der linken oder rechten Spalte platziert ist, während sich der Seitentext in der mittleren Spalte befindet.

8. Jemand verpetzt Ihre Seite wegen Linkkaufs:

Wer würde so etwas tun? Wenn Ihr Mitbewerber einen "Spam report" bei Google einreicht, wird der geprüft, und danach wird entschieden.

9. Jemand meldet Ihre Seite aus anderen Gründen:

Vielleicht kann die Konkurrenz nicht feststellen, daß Sie Links gekauft haben, und beschuldigt Sie eines anderen Vergehens. Dann wird sich die Suchmaschine nicht nur hiermit befassen, sondern Ihre Website auch in anderer Hinsicht genau unter die Lupe nehmen.

10. Jemand verpetzt die Website, von der Sie Links gekauft haben, wegen Link-Verkaufs:

Das könnte ein Mitbewerber von Ihnen als Link-Käufer oder ein Mitbewerber des Link-Verkäufers sein. Hat eine Suchmaschine erst mal herausgefunden, daß eine Website Links verkauft, könnte dadurch eine Überprüfung der Link-kaufenden Websites ausgelöst werden.

11. Jemand meldet die Website, von der Sie Links gekauft haben, aus anderen Gründen:

Wie zuvor beschrieben, kann dies dazu führen, daß die Suchmaschine auch erkennt, daß die Website Links verkauft, obwohl dies gar nicht Gegenstand des "Spam report" war.

12. Verärgerte Mitarbeiter verlassen Ihren Betrieb und melden Ihre Website ...

... Sie werden es nie erfahren, weil über die Personen, die einen "Spam report" eingereichen, nichts mitgeteilt wird.

13. Verärgerte Mitarbeiter verlassen die von Ihnen beauftrage Agentur und melden Ihre Website ...

14. Verärgerte Mitarbeiter verlassen die Firma, auf deren Website Sie Links gekauft haben, und melden Ihre Website ...

15. Überprüfung durch einen Mitarbeiter der Suchmaschine:

Gelegentlich führen auch Mitarbeiter eine Untersuchung durch. Dies erfolgt aber nicht aus heiterem Himmel, sondern erst, wenn auf maschinellem Weg Auffälligkeiten ermittelt wurden, oder wenn ein "Spam report" eingereicht wurde. Aber man kann mit einiger Gewißheit davon ausgehen, daß Suchmaschinen vielleicht portionsweise verdächtige Suchergebnisse bereinigen.

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Stand: 01.12.2007 nach oben Übersetzung: Gösta Thomas