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Neuerungen zum 1.3.2007: Telemediengesetz und Rundfunk-Staatsvertrag

Impressum auf der Website: Pflichtangaben gemäß Telemediengesetz:


Neue gesetzliche Regelungen ab 01.03.2007:

Das Telemediengesetz (TMG) hat das bisherige Teledienstegesetz (TDG) und das bisherige Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) abgelöst. Der bisherige Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) wurde durch den neuen Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) ersetzt.

Die Impressum-Angaben, die bisher in §6 TDG und §10 MDStV geregelt waren, werden nun in §5 TMG und in §55 RStV vorgegeben.

Wer ist verpflichtet, auf seiner Website ein Impressum anzugeben?

Sind Sie Freiberufler, Selbständiger, Firmeninhaber ...

... und verfolgt Ihr Netzauftritt einen wirtschaftlichen Zweck?

Dann sind Sie impressums-pflichtig gemäß §5 TMG!

... und enthält Ihr Netzauftritt journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote?

Dann sind Sie impressums-pflichtig gemäß §55, Abs. 2 RStV!

Ohne Impressum drohen Ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber.

Zum Webimpressum-Assistent von Digi-Info: Hier wird nach Ihren Angaben ein Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen erstellt (kostenlos).

Sind Sie Privatmann (oder -frau) ...

... und bieten Medien-Dienste gegen Entgelt an?

Dann sind Sie impressums-pflichtig gemäß §5 TMG!

... und stellen Medien-Dienste bereit, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind?

Dann sind Sie impressums-pflichtig gemäß §5 TMG!

Ob unter diese Bestimmung etwa auch schon die Anzeige von Daten eines "sonst" kostenpflichtigen Wetterdienstes fällt, hat der Gesetzgeber nicht verraten.

... und besteht Ihr Netzauftritt nur zu persönlichen und familiären Zwecken?

Dann sind Sie gemäß §55, Abs. 1 RStV nicht impressums-pflichtig!

... und enthält Ihr Netzauftritt journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote??

Dann sind Sie impressums-pflichtig gemäß §55, Abs. 2 RStV!

... und betreiben im Internet ein Forum, ein Gästebuch oder ein Blog?

Die Frage ist nicht geklärt und bleibt somit der Rechtsprechung überlassen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auch in diesem Fall ein Impressum angeben.

Der Webimpressum-Assistent von Digi-Info erstellt leider kein Muster-Impressum für private Netzauftritte. Tipp: Lassen Sie sich ein Muster-Impressum für "Freiberufler" ohne Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer erstellen.

Welche Angaben muß das Impressum beinhalten?

Vorname, Nachname, vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Telefon-Nummer, e-Mail-Adresse

Wenn vorhanden, müssen auch Register-Eintragungen angegeben werden: Registernummer und Name des Registers (z. B. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister).

Bei geschäftlichen Internet-Auftritten ist auch die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (soweit vorhanden) anzugeben. Wenn Sie Freiberufler, Selbständiger oder Firmeninhaber sind und noch keine USt-IdNr haben: Beim "Bundesamt für Finanzen" (Postanschrift: 66738 Saarlouis) können Sie die Erteilung einer USt-IdNr kostenlos beantragen (Heimat-Finanzamt und Steuer-Nummer mit angeben). Eine USt-IdNr brauchen Sie ja auch für andere Zwecke.

Für Angehörige reglementierter Berufe wie etwa Apotheker, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte gelten besondere zusätzliche Kennzeichnungspflichten: Anzugeben sind die Kammer, in der Pflichtmitgliedschaft besteht, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der EU-Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist.

Das Impressum muß nicht mit "Impressum" überschrieben sein, auch der Linktext zum Impressum muß nicht das Wort "Impressum" enthalten. Sie können stattdessen auch einen anderen geeigneten Begriff verwenden, etwa "Kontakt".

Datenschutzrechtliche Belehrungspflicht?

Entgegen der Heise-Meldung vom 30.01.2007 muß nicht in jedem Fall eine datenschutzrechtliche Belehrungspflicht enthalten sein. Die Heise-Meldung vom 30.01.2007 war falsch (und wurde inzwischen richtiggestellt).

Wie muß das Impressum erreichbar sein?

Das Impressum muß "unmittelbar" erreichbar sein. Na, toll: also von überall auf der Website höchstens einen Mausklick entfernt!

Keine Rechtsberatung!

Achtung Rechtsberatung können und dürfen wir nicht durchführen! Wir geben hier nach bestem Wissen (aber ohne Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit) einige allgemein zugängliche Infos wieder.

Wenn Sie auf "Nummer sicher" gehen wollen, fragen Sie einen Anwalt. Aber auf Ihre Kosten.
Links zum Thema:

  Webimpressum-Assistent Digi-Info
  13 Fragen zum neuen Telemediengesetz
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Stand: 18. 11. 2008 nach oben ©2002-2012 Gösta Thomas